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   FG Rheinland-Pfalz, 27.02.2002 - 1 K 2219/00   

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https://dejure.org/2002,16803
FG Rheinland-Pfalz, 27.02.2002 - 1 K 2219/00 (https://dejure.org/2002,16803)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 27.02.2002 - 1 K 2219/00 (https://dejure.org/2002,16803)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 27. Februar 2002 - 1 K 2219/00 (https://dejure.org/2002,16803)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 191 Abs. 1; AnfG § 11 Abs. 2; AnfG § 7 Abs. 2
    Anfechtungsrechtlicher Wertersatzanspruch gegen fremdnützigen Treuhänder

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Anfechtungsrechtlicher Wertersatzanspruch gegen fremdnützigen Treuhänder

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2002, 1137
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 17.01.2000 - VII B 282/99

    Verletzung des rechtlichen Gehörs; Entscheidungserheblichkeit

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 27.02.2002 - 1 K 2219/00
    Im Augenblick der Gutschrift auf dem Konto des Klägers war das Geld aus der gekündigten Lebensversicherung in voller Höhe aus dem Vermögen des Vollstreckungsschuldners ausgeschieden, da ab diesem Zeitpunkt der Vollstreckungsschuldner auf die zurückgezahlten Lebensversicherungsbeiträge nicht mehr zugreifen konnte, sondern - wenn auch nur kurzfristig - einzig der Kläger als Kontoinhaber (vgl. BFH vom 17. Januar 2000 VII B 282/99, BFH/NV 2000 S. 857 ) und alleiniger Kontoverfügungsberechtigter.

    Als alleiniger Kontoinhaber hat ausschließlich er ab diesem Zeitpunkt über das gutgeschriebene Geld verfügen können (vgl. z. B.: BFH vom17. Januar 2000 VII B 282/99, BFH/NV 2000 S. 857 ), denn nur er - und nicht etwa der Vollstreckungsschuldner - hatte eine entsprechende Forderung gegen die kontoführende Bank (vgl. z. B.: BGH vom 9. Dezember 1993, a. a. O.).

    Der erkennende Senat kann nicht ausschließen, dass er mit seinem Urteil von der Entscheidung des BFH vom 17. Januar 2000 ( VII B 282/99, BFH/NV 2000 S. 857 ) abweicht.

  • BGH, 27.11.1990 - VI ZR 39/90

    Vollstreckungsvereitelung als Schutzgesetz; Anforderungen an Vereitelungsabsicht

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 27.02.2002 - 1 K 2219/00
    Er kann vielmehr dann den Treuhänder gemäß § 823 Absatz 2 BGB in Verbindung mit §§ 288, 27 StGB (BGH vom 27. November 1990 VI ZR 39/90, WM 1991, 467 ) oder gemäß § 826 BGB auf Schadenersatz in Anspruch nehmen (BGH vom 9. Dezember 1993, a. a. O.).
  • BGH, 16.09.1999 - IX ZR 204/98

    Anfechtungsgegner bei unentgeltlicher Zuwendung

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 27.02.2002 - 1 K 2219/00
    Über den Gesetzeswortlaut des § 7 Absatz 2 AnfG 1879 hinaus hat der BGH jedoch bereits mit Urteil vom 9. Dezember 1993 (IX R ZR 100/93, NJW 1994 S. 726 ) den Einwand der Entreicherung auch bei einem anfechtungsrechtlichen Wertersatzanspruch gegen den (fremdnützigen) Treuhänder zugelassen, wenn jener seine formelle Rechtsposition wegen Beendigung des Treuhandverhältnisses nicht mehr herausgeben kann und sich das Treugut wirtschaftlich auch nicht zugeführt hat (ebenso BGH vom 16. September 1999 IX ZR 204/98, NJW 1999 S. 3636 ).
  • BGH, 09.12.1993 - IX ZR 100/93

    Anfechtung der Einräumung der formellen Rechtsstellung des Treuhänders

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 27.02.2002 - 1 K 2219/00
    Über den Gesetzeswortlaut des § 7 Absatz 2 AnfG 1879 hinaus hat der BGH jedoch bereits mit Urteil vom 9. Dezember 1993 (IX R ZR 100/93, NJW 1994 S. 726 ) den Einwand der Entreicherung auch bei einem anfechtungsrechtlichen Wertersatzanspruch gegen den (fremdnützigen) Treuhänder zugelassen, wenn jener seine formelle Rechtsposition wegen Beendigung des Treuhandverhältnisses nicht mehr herausgeben kann und sich das Treugut wirtschaftlich auch nicht zugeführt hat (ebenso BGH vom 16. September 1999 IX ZR 204/98, NJW 1999 S. 3636 ).
  • BFH, 15.10.1996 - VII R 35/96

    Inhalt eines Anfechtungsschuldverhältnisses - Vorliegen einer einheitlichen

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 27.02.2002 - 1 K 2219/00
    Ist der anfechtbar weggegebene Gegenstand beim Anfechtungsgegner indes nicht mehr vorhanden, muss Wertersatz geleistet werden (BFH vom 15. Oktober 1996 VII R 35/96, BStBl II 1997 S. 17).
  • BFH, 27.01.2000 - VII B 90/99

    Duldungsbescheid

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 27.02.2002 - 1 K 2219/00
    Der Beklagte kann zwar gemäß § 191 Absatz 1 AO einen Dritten durch Duldungsbescheid in Anspruch nehmen, wenn die Duldungspflicht auf einer Anfechtung nach dem Anfechtungsgesetz (- AnfG -) beruht (st. Rspr.; vgl. z. B.: BFH vom 27. Januar 2000 VII B 90/99, BFH/NV 2000 S. 821 ).
  • FG Münster, 22.01.2010 - 6 K 4276/06

    Nutzungsüberlassung eines Kontos - Inanspruchnahme für fremde Steuerschulden

    Aus diesem Grunde bedarf es auch keiner Ausführungen dazu, ob ggf. trotz Bösgläubigkeit bei einer fremdnützigen Treuhand der Entreicherungseinwand durchgreifen kann, wenn der Treuhänder bösgläubig ist (vgl. hierzu BGH-Urteil vom 09.12.1993, BFHZ 124, 298 [richtig: BGHZ 124, 298 - d. Red.] und FG Rheinland-Pfalz Urteil vom 27.02.2002, 1 K 2219/00, EFG 2002, 1137).
  • FG Rheinland-Pfalz, 22.11.2012 - 5 K 1186/12

    Tante haftet für Steuerrückstände ihres Neffen und dessen Ehefrau

    Dieser Rechtsprechung haben sich Finanzgerichte zum Teil angeschlossen (FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 27. Februar 2002 - 1 K 2219/00, EFG 2002, 1137; FG Münster, Urteil vom 15. Dezember 2012 - 11 K 634/07 AO, a.a.O.).
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